Verstaatlichung der Banken
Februar 19th, 2009 | by finanzblog24.de Redaktion | <----->Es werden wohl die Unwörter des Jahres 2009: Verstaatlichung und Enteignung. Hätten diese Worte noch vor wenigen Monaten die marktwirtschaftlich Orientierten eine Gänsehaut verpasst, scheinen sie jetzt wie die Rettung zu klingen. Banken stecken in der Krise; die Finanzhilfen von mehreren Milliarden Euro haben keinen fruchtbaren Boden getroffen.
Seitens der Bundesregierung wird weitere Hilfe zugesichert; wie diese konkret aussehen wird, damit die Bankenwirtschaft wieder erblühen kann und das Geld nicht ins Leere gewirtschaftet wird, ist die Frage, die es zu beantworten gilt. Bundesfinanzminister Peer Steinbrück redet vom ultima ratio, vom letztmöglichen Mittel, wenn es um die Verstaatlichung der Banken geht. Allerdings gilt es, sich genauestens mit diesem Thema zu befassen, soll es doch zum Rettungsübernahmegesetz beitragen.
Amerika und Großbritannien haben es vorgemacht, nun soll Deutschland nachziehen: Wenigstens über einen bestimmten Zeitraum soll der Staat die Hand auf die Banken halten.
Wie funktioniert es, dass der Staat die Banken verstaatlicht? Die Große Koalition spricht sich dafür aus, Aktien einer Bank aufzukaufen. Am 18.02.2009 hat die Bundesregierung den Beschluss gefasst, dass Aktionäre enteignet werden dürfen. Voraussetzung dafür ist, dass sämtliche vorhergehenden Maßnahmen gescheitert sind. Die Aktien werden zu dem Preis gekauft, wie der Aktienwert im Durchschnitt in den vergangenen zwei Wochen war.
Experten im Aktiengeschäft befürchten, dass die Börse ihren positiven Ruf als Anlagemöglichkeit verliert, wenn es dem Staat gestattet ist, sich der Aktien zu bemächtigen. Natürlich hat auch die Politik berechtigte Bedenken; fragen sich doch die Bundesbürger, ob der Staat sich ins Wirtschaftsgeschehen derartig einmischen darf.
Allerdings handle es sich um eine ‚…besondere Lage, aber es gibt fundamentale Prinzipien, Grundsätze, und Eigentum zählt zu unseren Verfassungswerten und gesellschaftlichen Grundsätzen, und zuerst muss alles andere versucht sein, bevor man überhaupt darüber nachdenkt‘, so Norbert Röttgen, Unionsfraktions-Geschäftsführer im Bundestag. Anders sieht es Carsten Schneider, Finanzpolitiker der SPD, der die Meinung vertritt, dass der Staat und mit ihm die Allgemeinheit ein Mitbestimmungsrecht habe, wenn er auch zahlen solle.
Alles in allem sind die Meinungen gespalten. Damit bleibt die Entwicklung in diesem polarisierenden Thema abzuwarten; Verstaatlichung und Enteignung jedenfalls scheinen mittlerweile für viele direkt involvierte Wirtschaftsmächte eher die Lösung zu sein, als ein neues Problem.
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