Autoversicherung wechseln – Tipp worauf man achten muss

August 30th, 2010 | by finanzblog24.de Redaktion | <----->
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Um die Kündigung Ihrer Autoversicherung so einfach wie möglich zu gestallten finden Sie im folgenden die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

1) Kündigung Ihrer bisherigen Kfz-Versicherung
Im ersten Schritt ist es notwendig, dass Sie Ihre bisherige Autoversicherung kündigen. Jede Kündigung muss in Schriftform erfolgen, also z.B. durch Brief oder Telefax. Die alte KFZ Versicherung sollte jedoch erst gekündigt werden, wenn der neue Vertrag bereits abgeschlossen wurde.

2) Tarifberechnung bei einer neuen Versicherung
Parallel zur Kündigung Ihrer alten Autoversicherung berechnen Sie bei einer neuen Versicherung wie z.B. die Huk24, AllSecur, Directline, etc. einen Tarif. Sie beginnen, indem Sie zunächst Ihr persönliches Angebot online bei der Versicherung Ihrer Wahl berechnen. Die Berechnung ist völlig unverbindlich und anonym. Wenn Ihnen das Angebot zusagt, beantragen Sie den Versicherungsschutz für Ihr Fahrzeug.

Nachdem Sie einen Antrag auf Kfz-Versicherung gestellt haben, können Sie bei vielen Versicherungen die eVB (elektronische Versicherungsbestätigung, bislang Deckungskarte/Doppelkarte) direkt ausdrucken. Es genügt allerdings auch, wenn Sie sich die eVB-Nummer notieren und diese bei der Zulassungsstelle angeben.

3) Unterlagen für die Antragstellung
Folgende Unterlagen und Informationen legen können bei der berechnung einer neuen Autoversicherung hilfreich sein:

Für die Erstellung eines Versicherungsvorschlags:

  • Fahrzeugschein (jetzt “Zulassungsbescheinigung Teil I”) oder genaue Informationen über Fahrzeugtyp
  • Aktueller Schadenfreiheitsrabatt (letzte Beitragsrechnung)
  • Führerschein
  • Zusätzlich (und soweit vorhanden) für die Erstellung eines Antrags:

    • Fahrzeugidentifizierungsnummer
    • Kilometerstand
    • Bankverbindung
    • Name und Versicherungsscheinnummer der bisherigen Kfz-Versicherung (letzte Beitragsrechnung)

    4) Wie berechnet sich der Versicherungsbeitrag?
    Die Höhe des Versicherungsbeitrags richtet sich nach dem zu versichernden Risiko. Unter anderem werden folgende Merkmale zur Beitragsermittlung für Ihre Auto Versicherung herangezogen:

    • Die Typklassen dienen als Grundlage für die Beitragsbemessung. Jedes Kfz wird – dem Schadenverlauf und dem Reparaturaufwand entsprechend – einer Typklasse zugeordnet.
    • Der Zulassungsbezirk, in welchem das Fahrzeug zugelassen ist. Jeder Zulassungsbezirk wird – abhängig von der Anzahl und der Schwere der Unfälle – einer Regionalklasse zugeordnet.
    • Ihre schadenfrei gefahrene Zeit. So gilt z.B. der niedrigste Beitragssatz in der Haftpflichtversicherung von 30 Prozent bereits ab der Schadenfreiheitsklasse 22, in der Fahrzeugversicherung ab der Schadenfreiheitsklasse 23.
    • Um den Beitrag in der Fahrzeugversicherung niedrig zu halten, ist es üblich, eine Selbstbeteiligung zu vereinbaren. Je höher die vereinbarte Selbstbeteiligung ist, desto geringer wird Ihr Beitrag.

    Darüber hinaus werden weitere Angaben, wie z.B. Ihre Fahrleistung pro Jahr, den üblichen Abstellort Ihres Fahrzeugs, vorhandenes Wohneigentum, den Fahrerkreis, der das versicherte Fahrzeug nutzt und Ihr berufliches Umfeld berücksichtigen.

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