Anlegerentschädigungsgesetz: Klagewelle befürchtet

April 28th, 2009 | by finanzblog24.de Redaktion | <----->
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Anlegerentschädigungsgesetz: Klagewelle befürchtet

Am 22. April dieses Jahres gab es eine Anhörung seitens des Finanzausschusses, wobei es um das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz geht. In der Gesetzesänderung ist vorgesehen, die Mindestdeckung für Einlagen heraufzusetzen; Ende Juni solle diese von derzeit gültigen 20.000 Euro auf 50.000 Euro ansteigen; Ende 2010 sogar auf 100.000 Euro. Während der Anhörung meldete sich etwa Professor Wolfgang Gerne vom Bayerischen Finanz Zentrum zu Wort, der zu erklären versuchte, dass diese Maßnahme zu keinem besseren Zeitpunkt hätte kommen können. Risiken müssten frühzeitig erkannt und entsprechend abgesichert werden, was durch die Gesetzesänderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes möglich sei.

Der Finanzausschuss hakte nach, bis der Gerne erklärte, im Krisenfall könne der Gesetzesentwurf nicht standhalten; dafür seien noch Änderungen erforderlich. Dem stimmte die Bundesanstalt Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu; eine andere Entschädigungseinrichtung sei denkbar.

Klaus Köhler, seines Zeichens Vertreter des Verbandes unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland, betrachtet im konkreten Fall die Situation von Phoenix Kapitaldienst. Laut Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) müsse demnach eine immense Entschädigung an die Anleger erfolgen, meint Köhler. Er habe „große Skepsis” ob der strukturellen Defizite der Entschädigungseinrichtungen. Weiter meint Köhler, kämen genügend Klagen, könne man dieses Gesetz kippen. Nicht nur Köhler, sondern auch weitere Experten, etwa der Bundesverband der Wertpapierfirmen, rechnen mit einer Klagewelle, wenn sich an dem Gesetz nichts ändere.

Ursprüngliches Ziel war es auch, die EdW erhalten zu können, wodurch deren Mitglieder stabilisiert werden müssen. Genügend Liquidität in der Entschädigungseinrichtung ist dafür die Grundvoraussetzung. Die Stabilität könne nicht durch die veränderte Gesetzgebung erreicht werden, äußert Köhler weiter; vielmehr handle es sich um eine „Scheinsicherheit”.

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