Absicherung von Geldanlagen
März 22nd, 2009 | by finanzblog24.de Redaktion | <----->Anleger sollen Vertrauen gewinnen und das Einlagerungssicherungssystem soll besser funktionieren, das ist der Hintergrund, vor dem die Bundesregierung die Entschädigungseinrichtungen zu stärken gedenkt und die Absicherung von Geldanlagen erhöhen wird. Ein Gesetzesentwurf, nach dem die Mindestdeckung für Einlagen 50.000 Euro betragen soll, liegt bereits vor, als Stichtag wurde der 30. Juni 2009 genannt.
Zum 31. Dezember 2010 soll die Mindestdeckung sogar auf 100.000 Euro angehoben werden, heißt es. Weiter wolle man die Auszahlungsfrist auf 30 Tage verkürzen. Derzeit liegt die Verlustbeteiligung der Anleger bei zehn Prozent; diese will man abschaffen. Zunächst wird allerdings die Sicherung auf 50.000 Euro angehoben und die Zehn-Prozent-Regelung abgeschafft; auch dies bringe erhebliche Sicherheiten und schaffe damit mehr Vertrauen in die Geldanlagen.
Man hätte mit diesem Gesetzesentwurf endlich die Folgen aus der Finanzmarktkrise entdeckt und die bisherigen Mängel aus dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz abgeschafft. Weiter wolle man die Rechtsänderung innert der EU umsetzen. Der Entwurf besagt: ‚Die Änderungen dienen der Stärkung des Vertrauens in das deutsche Kredit- und Wertpapierwesen und insbesondere in die Leistungsfähigkeit der Entschädigungseinrichtungen.’ Nicht nur das Vertrauen, auch der Wettbewerb innerhalb der Bundesrepublik, aber auch international würde dadurch gestärkt werden.
Ist ein Anleger von der Bankenschließung betroffen, möchte die Bundesregierung erreichen, dass der Anleger seine Einlagen wesentlich schneller zurückbekommt. Wurde festgestellt, dass eine Entschädigung ansteht, so wolle man die Einlagensicherung innerhalb von 20 Tagen anzapfen, um die Entschädigung zu zahlen. Verantwortlich zeigt sich dafür die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin). Voraussetzung dafür ist, dass der Anleger seinen Anspruch binnen zwei Wochen vorlegt. Außergewöhnliche Umstände können es erforderlich machen, dass die Entschädigung 30 Tage auf sich warten ließe, mehr Zeit wolle man aber nicht verstreichen lassen. An die Entschädigungseinrichtung müssten die Daten seitens der Banken binnen einer Woche zugehen, so sieht es der Gesetzesentwurf vor. Es kann passieren, dass Banken Sonderbeiträge auferlegt bekommen, so dies zur Geltendmachung der Ansprüche für die Entschädigung vonnöten ist.
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